Allgemeine Geschäftsbedingungen 2015
1.) Erstgespräch und Konzepterstellung
Bei Erteilung eines Auftrags lt. den Honorarsätzen bzw. Offert werden die Kosten des Erstgesprächs sowie die der Erstellung des Konzepts nicht extra verrechnet bzw. mit der Gesamt-Auftragssumme gegenverrechnet, sofern die Erstgesprächskosten 15% des Auftragsvolumens nicht übersteigen. (Bsp. A: Erstgespräch Kosten 225,-, Auftrag 5.600,-, Erstgespräch inkludiert. Bsp. B Erstgespräch 85,-, Auftrag 500,-, Erstgespräch exklusive).
2.) Abstandshonorar
Als Mindest-Abstandshonorar werden 25% der Auftragssumme lt. Offert (mind. jedoch 20 Arbeitsstunden) verrechnet, wenn nach Konzepterstellung und angefallenen Vorarbeiten kein Auftrag erteilt wird und ist sofort fällig. Bei Auftragserteilung werden bereits verrechnete Beratungshonorare mit der Auftragssumme gegenverrechnet, siehe auch Punkt 1.
3.) Erstberatung
Die Erstberatung im Umfang von 1 Beratungsstunde ist kostenlos; darüber hinausgehende Analysen und Aufwand werden verrechnet (Stundensatz Berater Euro 95.-)
4.) Monatsgrundpauschale und –betreuung umfaßt Einzelleistungen lt. den Honorarrichtlinien (Stundensätzen lt. den Richtlinien der WKO/Sektion Werbeagenturen, Stundensätze werden dem Auftraggeber vor Abschluß des Vertrags bekanntgegeben) und wird bei einer längerfristigen Betreuung (mindestens 12 Monate) zum Monatsbeginn in Rechnung gestellt.
Der Vertrag/die Betreuung kann mit einmonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden.
5.) Einzelabrechnung/Projekte
erfolgt bei kurzfristigen, zeitlich begrenzten Projekten laut vorher vereinbartem Honorar mit 25% bei Auftragserteilung, 25% bei Präsentation und 50% nach Abschluß der Arbeiten.
6.) Fremdkosten
wie Produktionskosten, Versand- und Portokosten, Botenfahrten und Transporte, Telefon- und Faxgebühren, emails, Reise- und Aufenthaltskosten, Gerätemieten und dergl. werden gesondert kostendeckend verrechnet (min. 15% branchenüblicher Agenturaufschlag), wenn nicht anders vereinbart.
7.) Generalunternehmerschaft
Bei Clustering von Aufträgen (ARGE - Kooperationen) mit anderen Agenturen und/oder Zulieferern (Freelancern) verrechnet G&K als GU direkt mit diesen. Vorteil für Sie: Sie erhalten nur eine Rechnung.
8.) G&K haftet nicht für Mängel oder Schäden durch Zulieferer (Druckereien, Provider etc.), die über den Rahmen sorgfältiger Kontrolle durch G&K auftreten. Sie erhalten Muster und Probeabzüge. Erst nach Freigabe durch den Kunden wird produziert.
9.) Mehrwertsteuer
Alle angegebenen Preise sind Nettobeträge in Euro, exklusive 20% Ust/Mwst.
10.) Produktionsunterlagen
Unterlagen und Informationen werden vom Auftraggeber im vereinbarten Zeitraum (bindender Redaktionsschluß) rechtzeitig angeliefert. Bei Nichtlieferung trotz Auftragsunterzeichnung wird nach einmaliger Reklamation das Abstandshonorar verrechnet und gilt der Auftrag als nichtig.
11.) Bei Überschreitung des vereinbarten Projektzeitraums durch Verschulden des Auftraggebers wird zusätzlicher anfallender Arbeitsaufwand nach Stundensätzen nachverrechnet.
12.) Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Klagenfurt als vereinbart.